Zu einer ordentlichen Leistung gehört auch eine umfangreiche Bauabnahme.
Im Elektrobereich können und müssen umfangreiche Messungen ausgeführt werden, sowie diese dokumentiert werden. Dazu gehört auch die objektive Begutachtung, was baubegleitend oder zum Abschluss erfüllt werden kann.
Der Bauherr bekommt die ausgeschriebene und gewünschte Leistung übergeben. Terminlich ist hiermit auch der Beginn der Gewährleistung, nach BGB oder VOB, wie entsprechend im Vorfeld festgelegt.
Abnahmeprotokoll
Übergabe an den Bauherren
=> siehe auch Bestandsplanung